Corona Verordnung vom 01.03.2022
Die aktuelle Corona-Lage verlangt weiterhin von uns, unsere Mitglieder, Besucher und Mitarbeiter wirksam vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 zu schützen. Grundlage dafür ist die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO vom 1. März 2022:
- wir verfahren nach den 3-G-Regeln, was im Einzelnen bedeutet:
Testpflicht:
- Zutritt zum Verein haben Geboosterte, Genesene bzw. Getestete, die das unter Vorlage ihres Impfnachweises bzw. eines geeigneten (digitalen) Genesungszertifikats nachweisen;
- alle Mitglieder und Nichtmitglieder, die am Sport teilnehmen möchten, können sich auf freiwilliger Basis einem Corona-Schnelltest zu unterziehen;
- sind Interessenten, die die Sprechzeit besuchen, nicht geimpft, haben sie zum Zweck der Nachverfolgung ihre Kontaktdaten in eine Liste einzutragen;
- zweckgebunden regeln diverse Schilder Präventionsmaßnahmen hinsichtlich: Hust- und Niesetikette, Händewaschen, Mindestabstand, Maskenpflicht sowie Desinfektion.
Maskenpflicht:
- alle Sportler und Besucher auf dem Weg zu den Sportflächen, im Wartebereich und auf dem Weg zur und von der Toilette einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen;
- bei der Sportausübung ist es jedem freigestellt, eine Maske zu tragen;
- Mitarbeiter des GSV haben auf den MTT-Flächen eine FFP2-Maske tragen, die vom Verein zur Verfügung gestellt wird;
- Während der Gruppentherapie muss keine Maske getragen, allerdings soll ein gebührender Abstand zu den Teilnehmern gehalten werden; bei Kontrollen/Korrekturen der Sportler ist eine Maske zu tragen.
Bleibt gesund, Euer GSV.